ab 01.01.2013 reflektierende kleidung für motorradfahrer in frankreich

ab 1.1.2013 ist in frankreich das tragen von reflektierender kleidung für fahrer und beifahrer eines motorrades pflicht. unter diese pflicht fallen alle motorräder mit mehr als 125 ccm hubraum, aber auch trikes. diese verpflichtung wurde vom französischen innenministerium per dekret festgelegt.

 

es müssen mindestens 150 quadratzentimeter der kleidung reflektieren. die flächen dürfen auf mehrere teilbereiche aufgeteilt sein, müssen sich aber am körper zwischen helm und gürtellinie befinden. es ist egal ob das reflektierende material in die schutzbekleidung eingearbeitet ist oder ob man es darüber trägt, wie beispielsweise eine warnweste.

 

diese neue regelung gilt sowohl für französische motorradfahrer wie auch für ausländische. bei nichtbeachtung wird eine geldbusse von 68 euro fällig.

 

nun wird es wohl nicht mehr lange dauern, und wir haben die generelle warnwestenpflicht in europa zu verzeichnen.


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Kommentare: 1
  • #1

    poldi (Sonntag, 30 Dezember 2012 18:22)

    Die abgebildete Weste hat aber mehr als 150 cm2. Zwei Armbinden reichen aus. Poldi.